HRB 7537: LIFE Jugendhilfe GmbH, Bochum, Kemnader Str. 110, 44797 Bochum. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden LIFE Ambulante Hilfen GmbH am 23.09.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 7537: LIFE Jugendhilfe GmbH, Bochum, Kemnader Str. 110, 44797 Bochum. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2016 mit der LIFE Ambulante Hilfen GmbH mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, HRB 12554 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7537: LIFE Jugendhilfe GmbH, Bochum, Kemnader Str. 110, 44797 Bochum. nach Änderung bestellt als Geschäftsführer: Lichtenberger, Gerhard, Bochum, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 7537: LIFE Jugendhilfe GmbH, Bochum, Kemnader Str. 110, 44797 Bochum. Bestellt als Geschäftsführer: Krautscheid-Steffen, Jennifer, Bochum, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
LIFE Jugendhilfe GmbH, Bochum, Kemnader Str. 110, 44797 Bochum. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital und Gewinnverteilung), § 5 (Verfügung über Geschäftsanteile, Ankaufsrecht), 6 neu (Austritt aus der Gesellschaft), § 7 neu (Anteilsübergang kraft Erbfolge), § 8 neu (Einziehung von Geschäftsanteilen), § 6 = § 9 (Abfindung) und § 10 (Geschäftsführer) beschlossen.