LIGARIUS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (Zollhof 8 c/o Nespresso Deutschland GmbH, 40221 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Nestlé Deutschland Aktiengesellschaft am 04.03.2005 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
LIGARIUS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (Zollhof 8 c/o Nespresso Deutschland GmbH, 40221 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.01.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Nestlé Deutschland Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 28163) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft muss jedem Gläubiger Sicherheit für jeden Anspruch leisten, für den er keine Befriedigung verlangen kann, wenn er ihn innerhalb von sechs Monaten seit dem gem. § 19 Absatz 3 UmwG bestimmten Bekanntmachungszeitpunkt nach Grund und Höhe schriftlich anmeldet und glaubhaft macht, dass die Verschmelzung seine Erfüllung gefährdet.