HRB 152110 B: LIGNUM Holding GmbH, Berlin, Kurfürstenstraße 21-22, 10785 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Kurfürstenstraße 21-22, 10785 Berlin; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Dr. Nobis, Andreas
HRB 152110 B: LIGNUM Holding GmbH, Berlin, Paulinenstraße 8, 12205 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Nobis, Peter
HRB 152110 B: LIGNUM Holding GmbH, Berlin, Paulinenstraße 8, 12205 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
LIGNUM Holding GmbH, Berlin, Paulinenstraße 8, 12205 Berlin. Firma: LIGNUM Holding GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Paulinenstraße 8, 12205 Berlin Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und das Halten von Unternehmensbeteiligungen auf eigene Rechnung. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Dr. Nobis, Andreas, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Nobis, Peter, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 17.06.2013 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der LIGNUM Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 74599) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 17.06.2013, 02.08.2013. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..