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c)
1.Gegenstand der Gesellschaft ist die
Erbringung von
Personalgestellungsleistungen/
Arbeitnehmerüberlassung, z.B. im Bereich
Pflege, Gebäudereinigung und
Gebäudetechnik, hauswirtschaftliche
Versorgung, Transport- und
Beförderungsdienste,
Verwaltungsdienstleistungen,
Materialversorgung und Sekretariats- und
Schreibdienste, im Wege eines
planmäßigen Zusammenwirkens gem. § 57
Abs. 3 Abgabenordnung mit anderen
steuerbegünstigten Gesellschaften im
Gesundheits- und Sozialwesen.
2.Die Gesellschaft kann alle Geschäfte
eingehen, die der Erreichung oder
Förderung des Gesellschaftszweckes
dienen, insbesondere auch weitere
Einrichtungen vorgenannter Art gründen
oder sich an anderen Gesellschaften
beteiligen, soweit dies
gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist.
3.Die Gesellschaft kann zur Unterhaltung
der genannten Einrichtungen notwendige
Nebenbetriebe und flankierende
Einrichtungen gründen und/oder betreiben,
soweit dies gemeinnützigkeitsrechtlich
zulässig ist.
§ 2a
Zweck der Gesellschaft / Gemeinnützigkeit
1.Die LISA LICHTENAU-Service-Agentur
gGmbH mit Sitz in Hessisch Lichtenau
verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige Zwecke im
Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte
Zwecke der Abgabenordnung.
Zwecke der Körperschaft sind die
Förderung
-der Jugend- und Altenhilfe,
-der Behindertenhilfe,
-des öffentlichen Gesundheitswesens und
der öffentlichen Gesundheitspflege,
-der Berufsbildung,
-des Wohlfahrtswesens,
-der Hilfe für Zivilbeschädigte sowie
-mildtätiger Zwecke.
Die Satzungszwecke werden verwirklicht
insbesondere durch ein planmäßiges und
arbeitsteiliges Zusammenwirken mit
anderen Körperschaften, welche die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68
Abgabenordnung erfüllen. In Ausgestaltung
dieses Zusammenwirkens erbringt die
Körperschaft die in § 2 bezeichneten
Personalgestellungsleistungen/Arbeitnehm
erüberlassung an die nachstehend
benannten steuerbegünstigten
Gesellschaften und unterstützt diese bei
der unmittelbaren Erfüllung deren
satzungsgemäßer steuerbegünstigter
Zwecke:
1.1LICHTENAU e.V. Orthopädische Klinik
und Rehabilitationszentrum der Diakonie
(LICHTENAU e.V.)
1.2Orthopädische Klinik Hessisch
Lichtenau gGmbH
1.3Ambulante Dienste Nordhessen gGmbH
1.4LICHTBLICK Berufliche Integration
Behinderter gGmbH
1.5Orthopädisches Rehazentrum
LICHTENAU gGmbH
1.6MVZ LICHTENAU gGmbH
Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt
insbesondere vor dem Hintergrund, dass
die vorstehend unter 1.1 bis 1.6 genannten
steuerbegünstigten Körperschaften ihren
Tätigkeitsschwerpunkt allein auf die
Erfüllung ihrer originären satzungs-
gemäßen Aufgaben ausrichten möchten
und zudem die in § 2 bezeichneten
Leistungen mit eigenen Ressourcen bzw.
mit eigenem Personal nicht so effizient und
professionell erbringen können; insoweit
trägt das arbeitsteilige und koordinierte
Zusammenwirken der beteiligten
Körperschaften maßgeblich dazu bei, die
vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke
zielgerichteter und nachhaltiger zu erfüllen.
Das arbeitsteilige und planmäßige
Zusammenwirken mit dem LICHTENAU
e.V. erfolgt auch dergestalt, dass dieser
Räumlichkeiten an die Gesellschaft für die
Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke
überlässt sowie die nachstehend
bezeichneten Leistungen gegenüber der
Gesellschaft erbringt, wodurch die
Gesellschaft bei der unmittelbaren Erfüllung
ihrer originären satzungsgemäßen
steuerbegünstigten Zwecke und Aufgaben
unterstützt wird:
a.Allgemeine Verwaltungs- und
Geschäftsführungsleistungen (z.B.
Personal-wirtschaft, Buchhaltung,
Finanzwirtschaft, Sekretariatsarbeiten,
Versicherungen, Leistungsabrechnung,
Telefonzentrale, Öffentlichkeitsarbeit)
b.Hauswirtschaftliche Leistungen und
Hausmeisterdienste
c.Reinigungs- und Küchenleistungen
d.Leistungen im Bereich Technik und
Medizintechnik
e.Arbeitsmedizinische und betriebsärztliche
Leistungen sowie Leistungen im
betrieblichen Gesundheitsmanagement
f.Controlling
g.IT- und EDV-Leistungen
h.Qualitätsmanagement sowie
i.sonstige damit in Zusammenhang
stehende Leistungen.
2.Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
3.Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft
erhalten; § 58 Nr. 1 AO bleibt hiervon
unberührt. Sie erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der
Körperschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück.
4.Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
5.Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Vermögen der Körperschaft an den
LICHTENAU e.V. Orthopädische Klinik und
Rehabilitationszentrum der Diakonie, der es
unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche
Zwecke zu verwenden hat. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in der Präambel sowie
in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr, Dauer) und § 2
(Gegenstand der Gesellschaft) sowie die Ergänzung des § 2a
(Zweck der Gesellschaft/Gemeinützigkeit) und die Änderung
in den §§ 5, 7, 8, 9, 12 und beschlossen. |
a)
20.12.2022
Huschenbett
b)
Fall 7 |