LITTON-Systems GmbH, Hamburg, (Woltmanstr. 19, 20097 Hamburg).
LITTON-Systems GmbH, Hamburg, (Woltmanstr. 19, 20097 Hamburg).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Northrop Grumman Sperry Marine B.V. am 01.10.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
LITTON-Systems GmbH, Hamburg, (Woltmanstr. 19, 20097 Hamburg).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 26.08.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.08.2009 mit der Northrop Grumman Sperry Marine B.V. mit Sitz in Vlaardingen, Niederlande (Handelsregister der Kamers van Koophandel voor Rotterdam No. 24233711) grenzüberschreitend verschmolzen. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des niederländischen Rechts wirksam, dem der übernehmende Rechtsträger unterliegt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
LITTON-Systems GmbH, Hamburg, (Woltmanstr. 19, 20097 Hamburg).Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Grenzüberschreitende VerschmelzungderLITTON-Systems GmbH, Hamburg, Deutschland (LITTON) auf die Northrop Grumman Sperry Marine B.V., Vlaardingen, Niederlande (SM BV) im Wege der Aufnahme- Bekanntmachung gemäß § 122d 5. 2 Umwandlungsgesetz (UmwG) -Es wird beabsichtigt, die LITTON als übertragenden Rechtsträger auf die SM BV alsübernehmenden Rechtsträger im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung durch Aufnahme gemäß § 122a Abs. 1, 2 i.V.m. § 2 Nr. 1 UmwG zu verschmelzen.Der diesbezügliche Entwurf des Verschmelzungsplans ist gemäß § 122d S. 1 UmwG am 19. Juni beim Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingereicht worden.Für die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften werden hiermit die gemäß § 122d S.2 Nr.2 bis 4 UmwG erforderlichen Angaben bekannt gemacht:1. Im Hinblick auf die LITTON a) Rechtsform, Firma und Sitz der LITTONRechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts.Firma: LITTON-Systems GmbH.Sitz: Hamburg, Deutschland.b) Register, bei dem die Gesellschaft eingetragen ist sowie die Nummer der EintragungHandelsregister B des Amtsgerichts Hamburg, Deutschland, RegisternummerHRB 8370.c) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der LITTON sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können Mit Wirksamwerden der Verschmelzung wird die SM BV als aufnehmende Gesellschaft neue Schuldnerin in Bezug auf sämtliche bisherigen Verbindlichkeiten der LITTON. Den Gläubigern der LITTON als übertragender Gesellschaft steht das Recht auf Sicherheitsleistung aus § 122j UmwG zu. Dies bedeutet im Einzelnen:Soweit die Gläubiger der LITTON für ihre Forderungen nicht Befriedigung verlangen können, hat die LITTON hierfür Sicherheit zu leisten. Die Art der zu leistenden Sicherheit ergibt sich aus den § 232 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wobei der LITTON das Wahlrecht betreffend der Art der Sicherheitsleistung zusteht. Das Recht, Sicherheitsleistung zu fordern, steht den Gläubigern der LITTON nur im Hinblick auf solche Forderungen gegenüber der LITTON zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Entwurfs des Verschmelzungsplans entstanden und bis zum Ablauf der Anmeldefrist (siehe unten) noch nicht fällig sind.Der Anspruch auf Sicherheitsleistung muss innerhalb einer Anmeldefrist von zwei Monaten nach dem Tag der Bekanntmachung des Entwurfs des Verschmelzungsplans angemeldet werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Anmeldung der Forderung auf Sicherheitsleistung bei der LITTON. Bei Fristversäumnis steht den Gläubigern der Anspruch auf Sicherheitsleistung gegenüber der LITTON nicht mehr zu (materielle Ausschlussfrist).Die Anmeldung hat schriftlich oder in elektronischer Form gegenüber der LITTON zu erfolgen. Inhaltlich muss die Anmeldung die Forderung, für die Sicherheit geleistet werden soll, nach Parteien, Grund und Höhe bezeichnen und so individualisieren, dass ohne weitere Nachforschungen durch die LITTON für diese erkennbar ist, um welche Forderung es sich handelt. Weiterhin ist glaubhaft zu machen, dass die oben beschriebene grenzüberschreitende Verschmelzung die Erfüllung der Forderung konkret gefährdet. Der Umstand der grenzüberschreitenden Verschmelzung alleine und die damit verbundene Gesamtrechtsnachfolge durch eine Gesellschaft ausländischen Rechts ist hierfür noch nicht ausreichend. Dass Gläubiger ihre Forderungen im europäischen Ausland geltend machen müssen, stellt für sich genommen noch keine Gefährdung der Erfüllung der Forderung dar. Die darüber hinausgehenden, die Gefährdung begründenden Tatsachen müssen überwiegend wahrscheinlich sein.Die Gläubigerschutzrechte des § 22 UmwG finden vorliegend keineAnwendung, da § 1 22j UmwG bei grenzüberschreitendendenVerschmelzungen mit einer deutschen Gesellschaft als übertragenderGesellschaft insoweit eine abschließende Regelung darstellt. Sonderrechtei.S.d. § 23, 122a Abs. 2 UmwG, bestehen ebenfalls nicht.Unter folgender Anschrift können kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der LITTON eingeholt werden:LITTON-Systems GmbHWoltmanstr. 1920097 HamburgDeutschlandd) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter der LITTON sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können.Die LITTON ist zum Zeitpunkt der oben beschriebenen grenzüberschreitendenVerschmelzung eine hundertprozentige unmittelbare Tochtergesellschaft derSM BV, es existieren daher keine Minderheitsgesellschafter. Deshalb sindkeine Modalitäten für die Ausübung der Rechte vonMinderheitsgesellschaftern der LITTON bekannt zu machen.2. Im Hinblick auf die SM BV) Rechtsform, Firma und Sitz der SM BVRechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts (Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid.Firma: Northrop Grumman Sperry Marine B.V.Sitz: Vlaardingen, Niederlande.b) Register. bei dem die Gesellschaft eingetragen ist sowie die jeweilige Nummer der EintragungHandelsregister für Rotterdam, Niederlande, unter der Registernummer 24233711.c) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der SM BV sowie die Anschrift unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können.Gläubiger der SM BV haben im Zusammenhang mit der Verschmelzung folgende Rechte gemäß § 2:316 des Bürgerlichen Gesetzbuchs derNiederlande:Sie haben Anspruch auf Verschaffung eines Sicherungsrechts (zekerheid verlangen) oder einer anderen Form von Sicherheit. Mindestens eine der verschmelzenden Gesellschaften hat für jeden ihrer Gläubiger, der dies verlangt, ein Sicherungsrecht oder eine andere Form von Sicherheit für die gegenüber diesem Gläubiger zu erfüllenden Ansprüche einzuräumen. Erhebt der Gläubiger diesen Anspruch nicht, entscheidet ein Richter über die Rechtswirksamkeit eines erhobenen Widerspruchs (weitere Informationen hierzu finden sich nachstehend im Zusammenhang mit demWiderspruchsrecht gegen den Verschmelzungsplan). Vorstehendes findetkeine Anwendung, wenn (i) der Gläubiger bereits über ausreichendeSicherungsrechte oder andere Formen von Sicherheit verfügt oder (ii) dieEigenkapitaldecke der SM BV nach der Verschmelzung nicht wenigerSicherheit in Bezug auf die Erfüllung der betroffenen Ansprüche verschafft.Nach § 2:316 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Niederlande haben die Gläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften bis zu einem Monat Zeit, dem Verschmelzungsplan zu widersprechen. Sie können dies durch einen bei dem zuständigen niederländischen Gericht einzureichenden Antrag (zusammen mit einer Mitteilung über die beanspruchte Form der Sicherheit, wie vorstehend angegeben) tun, nachdem alle sich verschmelzenden Gesellschaften ordnungsgemäß die Einreichung des Verschmelzungsplans bekannt gemacht haben. Vor seiner Entscheidung kann der Richter den sich verschmelzenden Gesellschaften die Möglichkeit einräumen, innerhalb einer Frist Sicherheit in einer bestimmten Form zu leisten. Wurde rechtzeitig Widerspruch erhoben, darf die Verschmelzungsurkunde (deed of merger) nur dann beurkundet werden, wenn (i) der Widerspruch zurückgezogen wurde oder (ii) die Entscheidung des zuständigen niederländischen Gerichts, dass der Widerspruch aufgehoben wird, rechtskräftig wird (und nicht mehr mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann) (uitvoerbaar bij voorraad). Wurde bereits eine Verschmelzungsurkunde beurkundet, kann der zuständige Richter die Stellung einer Sicherheit anordnen und im Fall der Nichtbefolgung eine Geldbuße verhängen (§ 2:316 Abs. 2-5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Niederlande).Einigen Stimmen in der rechtswissenschaftlichen Literatur zufolge dient auch die Bestimmung, nach der der Verschmelzungsplan auch die Auswirkungen der Verschmelzung auf den Geschäfts- und Firmenwert und die freien Rücklagen der SM BV zu berücksichtigen hat, dem Schutz der Gläubigerrechte (§ 2:312 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Niederlande).Unter folgender Anschrift können kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der SM BV eingeholt werden:Northrop Grumman Sperry Marine B.V.James Wattweg 223133 KK VlaardingenNiederlanded) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter der SM BV sowie die Anschrift. unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können.Die SM BV ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der NGC DenmarkApS, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung dänischen Rechts mit Sitz inKopenhagen, eingetragen im Gewerbe- und Handelsregister Kopenhagen,Dänemark (Erhvervs-OG Selskabsstyrelsen te Kobenhavn, Denemarken) unterCVR-Nr. 24204758. Deshalb existieren keine Minderheitsgesellschafter und demzufolge sind keine Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der SM BV bekannt zu machen.Ende der Bekanntmachung