HRB 143067 B: LJB Kreuzberg GmbH, Berlin, Hasenheide 61, 10967 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 20.07.2015 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Dresden, HRB 31613) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 143067 B: LJB Kreuzberg GmbH, Berlin, Hasenheide 61, 10967 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die LJB Betriebs GmbH mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 31613) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 143067 B: LJB Kreuzberg GmbH, Berlin, Hasenheide 61, 10967 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Ludwig, Ingo; Geschäftsführer: 2. John, Steffen, * ‒.‒.‒‒, Bischofswerda; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Heise-Ludwig, Astrid
LJB Kreuzberg GmbH, Berlin, Hasenheide 61, 10967 Berlin. Firma: LJB Kreuzberg GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Hasenheide 61, 10967 Berlin Gegenstand: Der Einzelhandel mit Fahrrädern, Ersatzteilen, Zubehör, Sportkleidung und Accessoires, die Erbringung von ergänzenden Service- und Dienstleistungen sowie die Vermietung von Fahrrädern. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Ludwig, Ingo, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Prokura: 1. Heise-Ludwig, Astrid, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.05.2012 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der LJB Fahrradhandel GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 79024 B) auf Grund des Spaltungsplans vom 22.05.2012 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..