Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Inhaber, persönlich haftende
Gesellschafter, Geschäftsfüh-
rer, Vorstand, Vertretungsbe-
rechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn und Satzung
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
c)
Kommanditisten, Mitglieder |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
24 |
|
|
|
b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Firma ist erloschen.
c)
Nicht mehr Kommanditist:
4. Dr. Langenscheidt, Florian
Nicht mehr Kommanditist:
5. Ramdohr, Gabriele, geb. Ramdohr
Nicht mehr Kommanditist:
6. Dr. Langenscheidt, Beate
Nicht mehr Kommanditist:
8. Diesing, Domena
Nicht mehr Kommanditist:
9. Diesing, Daniel
Nicht mehr Kommanditist:
10. Tielebier-Langenscheidt, Karl Ernst
Nicht mehr Kommanditist:
11. Tielebier-Langenscheidt, Andreas
Nicht mehr Kommanditist:
12. Halasz, Stephanie
Nicht mehr Kommanditist:
13. Lagourgue, Marietta, geb. von Pressentin, genannte
von Rautter
Nicht mehr Kommanditist:
14. Dr. Jacobi Wolter, Eleonore
Nicht mehr Kommanditist:
15. Diesing, Maresa
Nicht mehr Kommanditist:
16. Diesing, Julius
Nicht mehr Kommanditist:
17. Diesing, Jonas |
a)
02.01.2025
Schröder |
HRA 2505 B: LKG Verwaltung GmbH & Co. KG, Berlin, Crellestraße 28 - 30, 10827 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die LKG zweite Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 54645) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 2505 B: LKG Verwaltung GmbH & Co. KG, Berlin, Crellestraße 28 - 30, 10827 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Änderung zur Zweigniederlassung Nr. 1: nunmehr: LKG Verwaltung GmbH & Co. KG, Zweigniederlassung in München der LKG Verwaltung GmbH & Co. KG, Berlin 80807 München c/o Kanzlei Dr.Roemer & Partner, Bad Brunnthal 3, 81675 München
HRA 2505 B: LKG Verwaltung GmbH & Co. KG, Berlin, Crellestraße 28 - 30, 10827 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Die Zweigniederlassung Nr. 2 in 10827 Berlin ist aufgehoben. Die Zweigniederlassung Nr. 3 in 10827 Berlin ist aufgehoben. Die Zweigniederlassung Nr. 4 in 83471 Berchtesgaden ist aufgehoben. Vertretungsregelung: Jeder Liquidator vertritt die Gesellschaft allein. Änderung zu Nr. 1: nach Firmenänderung und Auflösung nunmehr; Persönlich haftender Gesellschafter und Liquidator: LKG Führungsgesellschaft mbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 62861 B); Prokura: Nicht mehr Prokurist: 10. Henne, Jan; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst.
LKG Verwaltung GmbH & Co. KG, Berlin, Crellestraße 28 - 30, 10827 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sind die Axel Juncker Verlag GmbH, München (AG München HRB 125190), LKG erste Verwaltungsgesellschaft mbH, München (AG München, HRB 125036), LKG Verlagsgesellschaft für Wissen und Sprache mbH, München (AG München, HRB 116360), und der Mentor Verlag GmbH, München (AG München, HRB 134204) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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