HRA 3537: LLB GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Oldenburg, Zaunkönigstraße 70, 26135 Oldenburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden LLB GmbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 4338) am 27.12.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRA 3537: LLB GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Oldenburg, Zaunkönigstraße 70, 26135 Oldenburg. Persönlich haftender Gesellschafter: LLB GmbH, Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 4338). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.08.2016 mit der LLB GmbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 4338) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.