LLoyd GmbH, Sulingen (Hans-Hermann-Meyer-Str. 1, 27232 Sulingen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.06.2008 mit Änderung vom 15.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.06.2008 / 15.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.06.2008 / 15.07.2008mit der LLOYD Shoes GmbH & Co. KG mit Sitz in Sulingen (AG Walsrode HRA 100265) verschmolzen. Die Verschmelzung wurde wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am heutigen Tage. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
27232 Sulingen
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Amtsgericht: Walsrode
Rechtsform: GmbH