Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
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b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Die Firma ist erloschen.
c)
Als Kommanditist/en ausgeschieden :
Ludden, Michael, Haren-Ems, * ‒.‒.‒‒, Einlage: 3.000,00
EUR. |
a)
01.09.2022
Brinkkötter |
HRA 95634:LM Entsorgungstechnik Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg, Lokstedter Steindamm 29, 22529 Hamburg.Meppen. Der Sitz ist nach Meppen (jetzt Amtsgericht Osnabrück HRA 204265) verlegt.
HRA 204265:LM Entsorgungstechnik Hamburg GmbH & Co. KG, Meppen, Essener Straße 13, 49716 Meppen.Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Essener Straße 13, 49716 Meppen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: LM Entsorgungstechnik Beteiligungsgesellschaft mbH, Meppen (Amtsgericht Osnabrück HRB 120976). Der Sitz ist von Hamburg (bisher Amtsgericht Hamburg, HRA 95634) nach Meppen verlegt.
HRA 95634:LM Entsorgungstechnik Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg, Lokstedter Steindamm 29, 22529 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der LM EntsorgungsTechnik Berlin GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRA 40832 B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.