HRB 161119:LM KF Verwaltungs-GmbH, München, Lindwurmstraße 129 a, 80337 München.Die Verschmelzung wurde am 06.08.2015 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 97994).
HRB 161119:LM KF Verwaltungs-GmbH, München, Lindwurmstraße 129 a, 80337 München.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2015 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Leonhard Moll Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 97994) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
LM KF Verwaltungs-GmbH, München, Lindwurmstraße 129 a, 80337 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lugert, Rüdiger, Fischach, * ‒.‒.‒‒; Schläffer, Hermann, Neusäß, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Müller, Thomas, München, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Sanktjohanser, Thomas, Olching, * ‒.‒.‒‒.
LM KF Verwaltungs-GmbH, München, Lindwurmstraße 129 a, 80337 München. Die LM BC GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 147102), die LM-Grundstücks-Geschäftsführungs-GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 102354) und die Moll Areal Geschäftsführungs-GmbH mit dem Sitz in München ( Amtsgericht München HRB 91056) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
LM KF Verwaltungs-GmbH, München, Lindwurmstraße 129 a, 80337 München. Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um insgesamt 77.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzungen mit der LM BC GmbH, der LM-Grundstücks-Geschäftsführungs-GmbH und der Moll Areal Geschäftsführungs-GmbH, alle jeweils mit dem Sitz in München und die Änderung der §§ 2 (Stammkapital), 1 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Übernahme von Geschäftsführungen von gewerblichen Unternehmen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin sowie Verwaltung von Beteiligungen und Vermögensgegenständen aller Art. Neues Stammkapital: 103.000,00 EUR.
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