HRB 7903: LMC Bau GmbH, Obernburg, Bischof-Neumann-Str. 10 a, 63785 Obernburg. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Bestellt: Liquidator: Klotz, Stefan, Obernburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 7903: LMC Bau GmbH, Obernburg, Bischof-Neumann-Str. 10 a, 63785 Obernburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Merz, Michael, Cape Carol FL33909 / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7903: LMC Bau GmbH, Obernburg, Bischof-Neumann-Str. 10 a, 63785 Obernburg. Bestellt: Geschäftsführer: Merz, Michael, Cape Carol FL33909 / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 7903:LMC Bau GmbH, Obernburg, Bischof-Neumann-Str. 10 a, 63785 Obernburg.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Merz, Carmen, geb. Breunig, Rothenbuch, * ‒.‒.‒‒.
LMC Bau- und Dienstleistungsgesellschaft mbH., Rothenbuch, Bischof-Neumann-Str. 10 a, 63785 Obernburg.Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2010 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: LMC Bau GmbH. Neuer Sitz: Obernburg. Geschäftsanschrift: Bischof-Neumann-Str. 10 a, 63785 Obernburg. Neuer Unternehmensgegenstand: Erbringung von Bauleistungen aller Art sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Staab, Norbert, Rothenbuch, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 30.07.2010 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.07.2010 Teile des Vermögens (Dienstleistungsbereich Metall) auf die LMC Metallbearbeitungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Rothenbuch (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 11300) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.