Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
57 |
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a)
04.11.2022
Kraus
b)
von Amts wegen Rötung
in lfd. Nr. 32 gemäß
Eintragung zur lfd. Nr. 41
bzw. 42 vom 31.07.2015
/ 04.08.2015 von Amts
wegen ergänzt |
HRB 73137: LOANCOS GmbH, Frankfurt am Main, Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Lenhart, Martin, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.
HRB 73137: LOANCOS GmbH, Frankfurt am Main, Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Tjiok, Clifford, Oberursel (Taunus), * ‒.‒.‒‒.
HRB 73137: LOANCOS GmbH, Frankfurt am Main, Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt am Main. Umwandlungsvermerk von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der BIG Berliner Inkasso GmbH mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 100888) verschmolzen.
HRB 73137: LOANCOS GmbH, Frankfurt am Main, Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SerAD Immobilienportfolio Nr.1 GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 112354) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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