LOFRA Verwaltungs-Gesellschaft mbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Kaiserstraße 16, 60311 Frankfurt am Main. Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: Atlas Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 91228). Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ausgeschieden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
LOFRA Verwaltungs-Gesellschaft mbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Kaiserstraße 16, 60311 Frankfurt am Main. (Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Vermögenswerten jeglicher Art im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie die Eingehung von mitgliedschaftlichen Beteiligungen an anderen Unternehmen jeglicher Rechtsform, einschließlich Beteiligungen als stiller Gesellschafter und Genussrechten, die Verwaltung, Koordination und Kontrolle dieser Beteiligungen sowie das Erbringen von Dienstleistungen für diese Beteiligungsgesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar zu dienen geeignet sind.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kaiserstraße 16, 60311 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: Atlas Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 91228). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der LOFRA Verwaltungs-Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 73713). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.