HRB 202661: LOFT Holding GmbH, Goldenstedt-Lutten, Am Bahnhof 10, 49424 Goldenstedt-Lutten. Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführung/Vertretung) und § 9 (Gesellschafterversammlungen/Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Ergänzend von Amts wegen zur Eintragung vom 24.10.2008: Geschäftsanschrift: Am Bahnhof 10, 49424 Goldenstedt-Lutten.
LOFT Holding GmbH, Goldenstedt-Lutten, (Am Bahnhof 10, 49424 Goldenstedt-Lutten).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2008. Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens, sowie der Erwerb und das Halten und Verwalten von weiteren Beteiligungen und Immobilien. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Westerkamp, Klemens, Goldenstedt-Lutten, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt mit Franz-Josef Sextro, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Sextro, Franz-Josef, Vechta, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt mit Klemens Westerkamp, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Westerkamp OHG, Lutten (Amtsgericht Oldenburg HRA 110051) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.