HRB 26878: LOG.IQ Nürnberg II GmbH, Essen, Teilungsweg 30, 45329 Essen. Der Sitz der Gesellschaft ist nach Düsseldorf (jetzt: Amtsgericht Düsseldorf, HRB 83823) verlegt.
HRB 26878: LOG.IQ Nürnberg II GmbH, Essen, Teilungsweg 30, 45329 Essen. Die Gesellschafterversammlung hat am 08.12.2016 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) zu ändern. Bestellt als Geschäftsführer: Kennedy, Mariaan, Zandvoort / Niederlande, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 26878: LOG.IQ Nürnberg II GmbH, Essen, Teilungsweg 30, 45329 Essen. Nicht mehr Geschäftsführer: Diekmann, Till Alexander, Schöneck, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Geschäftsführer: Groen, Johannes Wilhelmus, Nieuw-Vennep / Niederlande, * ‒.‒.‒‒; Richard, Guibert José A., Amsterdam / Niederlande, * ‒.‒.‒‒; Smit, Jeroen, Wassenaar / Niederlande, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 26878: LOG.IQ Nürnberg II GmbH, Essen, Teilungsweg 30, 45329 Essen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2015. Geschäftsanschrift: Teilungsweg 30, 45329 Essen. Der Erwerb und die Verwaltung eigenen Grundbesitzes. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Diekmann, Till Alexander, Schöneck, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der LOG.IQ Nürnberg II GmbH & Co. KG, Essen (Amtsgericht Essen, HRA 10020) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.12.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.