HRA 10132: LOGOSYS Service GmbH & Co. KG, Bad Wörishofen, Gewerbestr. 5, 86825 Bad Wörishofen. Die Firma ist erloschen.
HRA 10132: LOGOSYS Service GmbH & Co. KG, Bad Wörishofen, Gewerbestr. 5, 86825 Bad Wörishofen. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter und Liquidator: LOGOSYS Verwaltungs GmbH, Bad Wörishofen (Amtsgericht Memmingen, HRB 10396), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer oder Liquidatoren -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 10132: LOGOSYS Logistik GmbH & Co. KG, Bad Wörishofen, Gewerbestr. 5, 86825 Bad Wörishofen. Firma geändert, nun: LOGOSYS Service GmbH & Co. KG.
LOGOSYS Logistik GmbH & Co. KG, Bad Wörishofen, (Gewerbestr. 5, 86825 Bad Wörishofen).Vertretungsbefugnis geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: LOGOSYS Verwaltungs GmbH, Bad Wörishofen (Amtsgericht Memmingen, HRB 10 396), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
ILV Industrieimmobilien Leasing GmbH & Co. KG, Bad Wörishofen (Gewerbestr. 5, 86825 Bad Wörishofen). Firma geändert, nun: LOGOSYS Logistik GmbH & Co. KG. Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma: 64293 Darmstadt. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: LOGOSYS Verwaltungs GmbH, Bad Wörishofen (Amtsgericht Memmingen, HRB 10 396). Die NÜBA Verwaltungsservice GmbH mit dem Sitz in Bad Wörishofen (Amtsgericht Memmingen, HRB 5210) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2008 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 21.07.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 21.07.2008 und vom 11.08.2008 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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