LOSTA Baustahlhandel GmbH Köln-Longerich, Köln (Kiesweg 29, 50739 Köln). Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt der LOSTA Baustahlhandel GmbH & Co. KG (Amtsgericht Köln, HRA 23728) am 04.04.2006 wirksam geworden.
LOSTA Baustahlhandel GmbH Köln-Longerich, Köln (Kiesweg 29, 50739 Köln). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.12.2005 im Wege des Formwechsels in die LOSTA Baustahlhandel GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRA) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mitder Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.