HRB 3013: LOXX Logistik und Spedition GmbH, Gelsenkirchen, Emscherstr. 56, 45891 Gelsenkirchen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden LOXX Logistics GmbH am 14.06.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 3013: LOXX Logistik und Spedition GmbH, Gelsenkirchen, Emscherstr. 56, 45891 Gelsenkirchen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.06.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.06.2017 mit der LOXX Logistics GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 3007) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 3013: LOXX Logistik und Spedition GmbH, Gelsenkirchen, Emscherstr. 56, 45891 Gelsenkirchen. Mit der LOXX Holding GmbH in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 3012) als herrschendem Unternehmen ist am 07.11.2014 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2014 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
LOXX Logistik und Spedition GmbH, Gelsenkirchen (Emscherstr. 56, 45891 Gelsenkirchen). Der mit der LOXX Holding GmbH in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 3012) am 13.12.2001 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 20.06.2007 zum 31.12.2007 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.