LPL International Projects + Logistics GmbH, Hamburg, Grüner Deich 1, 20097 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.06.2009 mit der LPL Projects + Logistics GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 85564) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 07.07.2009 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
LPL International Projects + Logistics GmbH, Hamburg, Grüner Deich 1, 20097 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.06.2009 mit der LPL Libya Projects + Logistics GmbH mit Sitz in Bremen (AG Bremen HRB 8740 HB) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
LPL International Projects + Logistics GmbH, Hamburg, Grüner Deich 1, 20097 Hamburg.Geschäftsanschrift: Grüner Deich 1, 20097 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.06.2009 mit der LPL Aircargo GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 96360) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.