HRB 27271: LS Verwaltungs-GmbH, Mühldorf a.Inn, Äußere-Neumarkter-Str. 80, 84453 Mühldorf a.Inn. Bestellt: Geschäftsführer: Kraus, Oliver, Mühldorf a.Inn, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 27271: LS Verwaltungs-GmbH, Mühldorf a.Inn, Äußere-Neumarkter-Str. 80, 84453 Mühldorf a.Inn. Personendaten von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Langner, Horst, Mühldorf a. Inn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 27271: LS Verwaltungs-GmbH, Mühldorf a.Inn, Äußere-Neumarkter-Str. 80, 84453 Mühldorf a.Inn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2018. Geschäftsanschrift: Äußere-Neumarkter-Str. 80, 84453 Mühldorf a.Inn. Gegenstand des Unternehmens: Übernahme des gesamten Bürobetriebs einschließlich aller Personal- und sonstiger Verwaltungsangelegenheit für die Gesellschaften der LS Immobiliengruppe im weitesten Sinne. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Langer, Horst, Mühldorf a. Inn, * ‒.‒.‒‒; Steiglechner, Franz Xaver, Mühldorf a. Inn, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung aus dem Unternehmen LS Liegenschaftsverwaltungs GmbH, mit dem Sitz in Mühldorf a. Inn (Amtsgericht Traunstein HRB 22056). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.