HRB 4433: LS-Abwassertechnik und Anlagenbau GmbH, 5439 Bad Marienberg, An der Lehmkaute 6, 56470 Bad Marienberg. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 4433: LS-Abwassertechnik und Anlagenbau GmbH, 5439 Bad Marienberg, An der Lehmkaute 6, 56470 5439 Bad Marienberg. Von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: An der Lehmkaute 6, 56470 Bad Marienberg. Von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Von Amts wegen berichtigt; nunmehr: Liquidator: Ferger, Michael, Westerburg- Wengenroth, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Setzke, Frank, Steinebach, * ‒.‒.‒‒.
LS-Abwassertechnik und Anlagenbau GmbH, 5439 Bad Marienberg (An der Lehmkaute 6, 56470 5439 Bad Marienberg). Durch Beschluss des Amtsgerichts Montabaur (14 IN 329/05) vom 28.11.2005 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
LS-Abwassertechnik und Anlagenbau GmbH, 5439 Bad Marienberg (An der Lehmkaute 6, 56470 5439 Bad Marienberg). Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Herstellung, Lieferung und Montage von maschinen- und elektrotechnischen Ausrüstungen für Kläranlagen, Anlagen und Rohrleitungsbau. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.05.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.05.2005 mit der LS Ferger GmbH & Co. KG mit Sitz in Winnen (Amtsgericht Montabaur HRA 3917) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Gesellschafterversammlung vom 27.05.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Unternehmensgegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen sowie eine vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.