HRB 45497: LSG Sky Chefs Nürnberg GmbH, Neu-Isenburg, Flughafen Nürnberg, Flughafenstraße 90, 90411 Nürnberg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der LSG Sky Chefs Retail GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 43566) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 45497:LSG Sky Chefs Nürnberg GmbH, Neu-Isenburg, Flughafen Nürnberg, Flughafenstraße 90, 90411 Nürnberg.Nicht mehr Geschäftsführer: Frank, Cornelius, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Kowalski, Andreas, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
LSG Sky Chefs Nürnberg GmbH, Neu-Isenburg, Flughafen Nürnberg, Flughafenstraße 90, 90411 Nürnberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Duemler, Roland, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒.
LSG Sky Chefs Nürnberg GmbH, Neu-Isenburg, Flughafen Nürnberg, Flughafenstraße 90, 90411 Nürnberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Schnicke, Gert, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Frank, Cornelius, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
LSG Sky Chefs Nürnberg GmbH, Neu-Isenburg, Flughafen Nürnberg, Flughafenstraße 90, 90411 Nürnberg. Die Aufspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 01.07.2011 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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