LSL Air Ion Luftreinigungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Kassel, (Nahlstr. 4, 34117 Kassel).Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
LSL Air Ion Luftreinigungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Kassel, (Nahlstr. 4, 34117 Kassel). Schreiben vom 29.04.2010:Sehr geehrter Herr Leibholz!In obiger Sache beabsichtigt das Gericht, die Gesellschaft nach § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister zu löschen, da das Finanzamt Kassel einen entsprechenden Antrag gestellt hat, der wie folgt begründet wurde:Die Handelsgesellschaft ist vermögenslos. Der Liquidator, Herr Detlev Leibholz ist nicht mehr ermittelbar. Eine Abfrage der Meldedaten blieb erfolglos. Die letzte vorliegende Bilanz stammt aus dem Jahr 1989 und weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 215.849,- DM aus. Wesentliches Anlagevermögen ist in der Bilanz nicht nachgewiesen.Hiernach ist davon auszugehen, dass die Gesellschaft kein (Aktiv-) Vermögen mehr besitzt.Sie haben die Möglichkeit, gegen die Löschungsabsicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zustellung dieses Schreibens Widerspruch zu erheben. Dieser kann nur damit begründet werden, dass die Gesellschaft noch (Aktiv-) Vermögen besitzt oder dass die Gesellschaft noch an Rechtsstreitigkeiten vermögensrechtlicher Art beteiligt ist, von deren Ergebnis sie eine günstigere Entwicklung ihrer Vermögenslage erwarten kann. Der Widerspruch ist zu begründen und die behaupteten Tatsachen sind glaubhaft zu machen. Erfolgt innerhalb der genannten Frist kein Widerspruch, wird die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht.HochachtungsvollSteinmetzRechtspflegerin
LSL Air Ion Luftreinigungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Kassel, Nahlstr. 4, 34117 Kassel.Beschluss vom 29.04.2010:In der Handelsregistersache der LSL Air Ion Luftreinigungsgesellschaft mit beschränkter Haftung.Sitz kassel,wird die öffentliche Zustellung der Löschungsankündigung vom 29.04.2010, an Herrn Detlev Leibholz, zuletzt wohnhaft Nahlstr. 4, 34117 Kassel, gem § 394 FamFG, § 185 Nr. 1, 186 Abs. 1 ZPO bewilligt.Die Zustellung gilt als bewirkt, wenn seit dem Aushang der Benachrichtigung gem. 188 Satz 1 ZPO ein Monat vergangen ist.Gründe:Der Geschäftsführer der Gesellschaft, Herr Detlev Leibholz ist über das Einwohnermeldeamt nicht zu ermitteln. Es liegt ein Löschungsantrag gem. § 394 FamFG vor.Kassel, 29.04.2010Abt. 88Steinmetz, Rechtspflegerin