LSW Netz GmbH, Wolfsburg, Hinterm Hagen 13, 38442 Wolfsburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.07.2013 mit der LSW LandE-Stadtwerke Wolfsburg GmbH & Co. KG mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRA 100791) verschmolzen. Die Verschmelzung ist auf Grund zeitgleicher Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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