HRB 9499:LT-Sportpalast GmbH, Rostock, Tiergartenallee 1 - 2, 18059 Rostock.Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Erwerb, die Entwicklung, die Erhaltung und die Vermietung bzw. Verpachtung von Immobilien für Gastronomie- und Sporteinrichtungen sowie der Betrieb von Gastronomie- und Sporteinrichtungen.
LT-Sportpalast Besitz GmbH, Rostock, Tiergartenallee 1 - 2, 18059 Rostock. Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und Sitz) und 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und mit ihr die Änderung der Firma und die Erhöhung des Stammkapitals um 26.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der LT-Sportpalast Betreiber GmbH Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 6574) beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: LT-Sportpalast GmbH. Neues Stammkapitak: 51.000,00 EUR.
LT-Sportpalast GmbH, Rostock, Tiergartenallee 1 - 2, 18059 Rostock. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2013 mit der LT-Sportpalast Betreiber GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 6574) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.