LTA-Lufttechnische Anlagen GmbH, Kirchen (Auf der Sohle 21, 57548 Kirchen). Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers (Amtsgericht Montabaur, HRA 20247) am 14.09.2006 wirksam geworden.
LTA-Lufttechnische Anlagen GmbH, Kirchen (Auf der Sohle 21, 57548 Kirchen). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2006 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafterübertragen, der das Unternehmen als eingetragener Kaufmann weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.