9 |
a)
LTO OstseeSpitze GmbH
c)
Gegenstand des Unternehmens:
(1) Die Gesellschaft verfolgt ei-
nen öffentlichen Zweck als "Lo-
kale Tourismusorganisation" (L-
TO). Sie dient der Bündelung der
Aufgabenerfüllung der an ihr un-
mittelbar oder mittelbar beteilig-
ten Gemeinden als anerkannte
Kur- und Erholungsorte im Be-
reich der Tourismusförderung ent-
sprechend der Vorgabe der Lan-
destourismuskonzeption des Lan-
des Schleswig-Holstein. Die Ko-
operation der an der Gesellschaft
(unmittelbar oder mittelbar) be-
teiligten Gemeinden dient der Er-
füllung einer aller diesen Gemein-
den obliegenden öffentlichen Auf-
gabe der Tourismusförderung.
Die Gesellschaft stellt die orga-
nisatorische Plattform für die Zu-
sammenarbeit der Gemeinden in
diesem Bereich dar. Die gesam-
te Tätigkeit der Gesellschaft ist
ausschließlich auf diesen öffentli-
chen Zweck auszurichten. Die Ge-
sellschaft verfolgt keine Gewinn-
erzielungsabsicht; sie ist nicht ge-
winnorientiert.
(2) Gegenstand des Unternehmens
ist die Wahrnehmung umfassen-
der Dienstleistungen im Bereich
der touristischen Administration
für die Gemeinden, die unmittel-
bar als ihre Gesellschafter oder
mittelbar über ihre Gesellschaften
an ihr beteiligt sind. Dazu zählen
insbesondere:
a. der Betrieb von Einrichtungen
der touristischen Infrastruktur ein-
schließlich Entwicklung, Koordi-
nation und Qualitätsmanagement
dieser Einrichtungen,
b. die Erledigung sämtlicher Mar-
ketingaufgaben (Vermarktung,
Vertrieb, Produkt- und Angebots-
entwicklung) im Bereich des Tou-
rismus,
c. der Aufbau, Betrieb und die
Weiterentwicklung eines Gäste-
verzeichnisses und
d. die Vertretung der Region nach
außen in touristischen Belangen
für die Gemeinden.
(3) Die Gesellschaft kann Unter-
nehmen erwerben. gründen, sich
an solchen beteiligen und sonstige
Geschäfte betreiben, die dem Ge-
sellschaftszweck direkt oder indi-
rekt dienlich sind, wenn dadurch
der Gesellschaftszweck gefördert
wird.
(4) Werden durch Planungen bzw.
sonstige Vorhaben der Gesell-
schaft die Interessen der unmit-
telbar oder mittelbar an der Ge-
sellschaft beteiligten Kommu-
nen berührt, so ist der/die Bürger-
meister/in der jeweiligen Kom-
mune zu unterrichten. Zu diesem
Zweck kann der/die Bürgemeis-
ter/in der unmittelbar oder mittel-
bar beteiligten Kommunen von
den Geschäftsführern/innen jeder-
zeit Auskunft und Einsicht in die
Akten verlangen.
(5) An der Gesellschaft können
nur Gemeinden bzw. Städte ein-
schließlich kommunaler Eigenbe-
triebe sowie Gesellschaften betei-
ligt sein, die sich unmittelbar oder
mittelbar ausschließlich in kom-
munaler Hand befinden. Eine Be-
teiligung von privatem Kapital ist
nicht zuläässig. |
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a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 23.11.2023
ist der Gesellschaftsvertrag geän-
dert in § 1 Abs. 1 (Firma), § 2 (Ge-
genstand des Unternehmens), § 11
(Aufgaben der Gesellschafterver-
sammlung) und § 15 (Ergebnisver-
wendung) |
a)
04.01.2024
Kistenmacher |
8 |
c)
Die Eintragung betreffend den
Gegenstand ist von Amts wegen
berichtigt und wird wie folgt be-
richtigt eingetragen:
Gegenstand des Unternehmens:
(1) Die Gesellschaft verfolgt ei-
nen öffentlichen Zweck als "Lo-
kale Tourismusorganisation" (L-
TO). Sie dient der Bündelung der
Aufgabenerfüllung der an ihr un-
mittelbar oder mittelbar beteilig-
ten Gemeinden als anerkannte
Kur- und Erholungsorte im Be-
reich der Tourismusförderung ent-
sprechend der Vorgabe der Lan-
destourismuskonzeption des Lan-
des Schleswig-Holstein. Die Ko-
operation der an der Gesellschaft
(unmittelbar oder mittelbar) betei-
ligten Gemeinden dient der Erfül-
lung einer aller diesen Gemeinden
obliegenden öffentlichen Aufga-
be der Tourismusförderung. Die
Gesellschaft stellt die organisato-
rische Plattform für die Zusam-
menarbeit der Gemeinden in die-
sem Bereich dar. Die gesamte Tä-
tigkeit der Gesellschaft ist aus-
schließlich auf diesen öffentlichen
Zweck auszurichten.
(2) Gegenstand des Unternehmens
ist die Wahrnehmung umfassen-
der Dienstleistungen im Bereich
der touristischen Administration
für die Gemeinden, die unmittel-
bar als ihre Gesellschafter oder
mittelbar über ihre Gesellschafter
an ihr beteiligt sind. Dazu zählen
insbesondere:
a. der Betrieb von Einrichtungen
der touristischen Infrastruktur ein-
schließlich Entwicklung, Koordi-
nation und Qualitätsmanagement
dieser Einrichtungen,
b. die Erledigung sämtlicher Mar-
ketingaufgaben (Vermarktung,
Vertrieb, Produkt- und Angebots-
entwicklung) im Bereich des Tou-
rismus,
c. der Aufbau, Betrieb und die
Weiterentwicklung eines Gäste-
services und
d. die Vertretung der Region nach
außen in touristischen Belangen
für die Gemeinden.
(3) Die Gesellschaft kann Unter-
nehmen erwerben. gründen, sich
an solchen beteiligen und sonstige
Geschäfte betreiben, die dem Ge-
sellschaftszweck direkt oder indi-
rekt dienlich sind, wenn dadurch
der Gesellschaftszweck gefördert
wird.
(4) Werden durch Planungen bzw.
sonstige Vorhaben der Gesell-
schaft die Interessen der unmit-
telbar oder mittelbar an der Ge-
sellschaft beteiligten Kommu-
nen berührt, so ist der/die Bürger-
meister/in der jeweiligen Kom-
mune zu unterrichten. Zu diesem
Zweck kann der/die Bürgemeis-
ter/in der unmittelbar oder mittel-
bar beteiligten Kommunen von
den Geschäftsführern/innen jeder-
zeit Auskunft und Einsicht in die
Akten verlangen.
(5) An der Gesellschaft können
nur Gemeinden bzw. Städte ein-
schließlich kommunaler Eigenbe-
triebe sowie Gesellschaften betei-
ligt sein, die sich unmittelbar oder
mittelbar ausschließlich in kom-
munaler Hand befinden. Eine Be-
teiligung von privatem Kapital ist
nicht zuläässig. |
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a)
15.03.2023
Kistenmacher |
7 |
c)
Gegenstand des Unternehmens:
(1) Die Gesellschaft verfolgt ei-
nen öffentlichen Zweck als "Lo-
kale Tourismusorganisation" (L-
TO). Sie dient der Begründung
der Aufgabenerfüllung der an ihr
unmittelbar oder mittelbar betei-
ligten Gemeinden als anerkann-
te Kur- und Erholungsorte im Be-
reich der Tourismusförderung ent-
sprechend der Vorgabe der Lan-
destourismuskonzeption des Lan-
des Schleswig-Holstein. Die Ko-
operation der an der Gesellschaft
(unmittelbar oder mittelbar) betei-
ligten Gemeinden dient der Erfül-
lung einer aller diesen Gemeinden
obliegenden öffentlichen Aufgabe
der Tourismusförderung. Die Ge-
sellschaft stellt die organisatori-
sche Plattform für die Zusammen-
arbeit der Gemeinden in diesem
bereich dar. Die gesamte Tätigkeit
der Gesellschaft ist ausschließ-
lich auf diesen öffentlichen Zweck
auszurichten.
(2) Gegenstand des Unternehmens
ist die Wahrnehmung umfassen-
der Dienstleistungen im Bereich
der touristischen Administration
für die Gemeinden, die unmittel-
bar als ihre Gesellschafter oder
mittelbar über ihre Gesellschafter
an ihr beteiligt sind. Dazu zählen
insbesondere:
a. der Betrieb von Einrichtungen
der touristischen Infrastruktur ein-
schließlich Entwicklung, Koordi-
nation und Qualitätsmanagement
dieser Einrichtungen,
b. die Erledigung sämtlicher Mar-
ketingaufgaben (Vermarktung,
Vertrieb, Produkt- und Angebots-
entwicklung) im Bereich des Tou-
rismus,
c. der Aufbau, Betrieb und die
Weiterentwicklung eines Gäste-
services und
d. die Vertretung der Region nach
außen in touristischen Belangen
für die Gemeinden.
(3) Die Gesellschaft kann Unter-
nehmen erwerben. gründen, sich
an solchen beteiligen und sonstige
Geschäfte betreiben, die dem Ge-
sellschaftszweck direkt oder indi-
rekt dienlich sind, wenn dadurch
der Gesellschaftszweck gefördert
wird.
(4) Werden durch Planungen bzw.
sonstige Vorhaben der Gesell-
schaft die Interessen der unmit-
telbar oder mittelbar an der Ge-
sellschaft beteiligten Kommu-
nen berührt, so ist der/die Bürger-
meister/in der jeweiligen Kom-
mune zu unterrichten. Zu diesem
Zweck kann der/die Bürgemeis-
ter/in der unmittelbar oder mittel-
bar beteiligten Kommunen von
den Geschäftsführern/innen jeder-
zeit Auskunft und Einsicht in die
Akten verlangen.
(5) An der Gesellschaft können
nur Gemeinden bzw. Städte ein-
schließlich kommunaler Eigenbe-
triebe sowie Gesellschaften betei-
ligt sein, die sich unmittelbar oder
mittelbar ausschließlich in kom-
munaler Hand befinden. Eine Be-
teiligung von privatem Kapital ist
nicht zuläässig. |
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a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 08.08.2022
ist der Gesellschaftsvertrag insge-
samt neu gefasst worden, insbeson-
dere § 2 (Gegenstand des Unterneh-
mens) |
a)
09.03.2023
Kistenmacher |
6 |
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b)
Geschäftsführer:
3.
Doyen, Eike, * ‒.‒.‒‒, Großen-
brode |
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a)
04.01.2023
Kistenmacher |