HRB 11026: LTT Group GmbH, Bocholt, Ferdinand-Braun-Straße 19, 46399 Bocholt. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Zanke, Martin, Bocholt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 11026: LTT Group GmbH, Bocholt, Ferdinand-Braun-Straße 19, 46399 Bocholt. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Blatt, Matthias, Bocholt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 11026: LTT-Versand GmbH, Bocholt, Ferdinand-Braun-Straße 19, 46399 Bocholt. Die Gesellschafterversammlung vom 05.02.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: LTT Group GmbH.
LTT-Versand GmbH, Bocholt, Schersweide 10-12, 46395 Bocholt. geänderte Geschäftsanschrift: Ferdinand-Braun-Straße 19, 46399 Bocholt.
LTT GmbH, Bocholt (Schersweide 10-12, 46395 Bocholt). Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 3 und mit ihr die Änderung der Firma und die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR beschlossen. Neue Firma: LTT-Versand GmbH. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.03.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 10.03.2008 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Gottheil,Frank,Bocholt,* ‒.‒.‒‒ unter der Firma LTT-Versand e.K. in Bocholt (Amtsgericht Coesfeld HRA 5342) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Auf die erhöhte Stammeinlage ist eine Sacheinlage zu leisten. Wegen der Festsetzungen wird auf den Ausgliederungsplan Bezug genommen.
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