HRA 630662: LTT Leuchten-Technik Tettnang GmbH & Co. KG, Tettnang, Hermannstadtstraße 1, 88069 Tettnang.
HRA 630662: LTT Leuchten-Technik Tettnang GmbH & Co. KG, Tettnang, Hermannstadtstraße 1, 88069 Tettnang. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.07.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Technoplast Beteiligungsgesellschaft mbH", Tettnang (Amtsgericht Ulm HRB 631602) und die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Technoplast GmbH & Co. KG", Tettnang (Amtsgericht Ulm HRA 631048) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 630662: LTT Leuchten-Technik Tettnang GmbH & Co. KG, Tettnang, Hermannstadtstraße 1, 88069 Tettnang. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.07.2021 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Technolux Produktion technischer Leuchten GmbH & Co. KG", Tettnang (Amtsgericht Ulm HRA 630674) und die die Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Technolux Produktion technischer Leuchten Beteiligungsgesellschaft mbH", Tettnang (Amtsgericht Ulm HRB 630788) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 630662: LTT Leuchten-Technik Tettnang GmbH & Co. KG, Tettnang, Hermannstadtstraße 1, 88069 Tettnang. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
HRA 630662: LTT Leuchten-Technik Tettnang GmbH & Co. KG, Tettnang, Hermannstadtstr. 2, 88069 Tettnang. Berichtigung zur Geschäftsanschrift: Hermannstadtstraße 1, 88069 Tettnang.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen