LUDWIG ERHARD HAUS Event Management GmbH, Berlin(Fasanenstraße 85, 10623 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 28.09.2007 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Nürnberg, HRB 12899) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
LUDWIG ERHARD HAUS Event Management GmbH, Berlin(Fasanenstraße 85, 10623 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die M+W Zander D.I.B Facility Management GmbHmit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg, HRB 12889) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
LUDWIG ERHARD HAUS Event Management GmbH, Berlin(Fasanenstraße 85, 10623 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Der mit der M+W Zander D.I.B. Facility Management GmbH mit Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg, HRB 12899) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 07.12.2005 geändert worden. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 08.12.2005 zugestimmt..
LUDWIG ERHARD HAUS Event Management GmbH, Berlin(Fasanenstraße 85, 10623 Berlin). Rechtsform: Die Eintragung laufende Nummer 4, betreffend die Eintragung des Unternehmensvertrages ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der M+W Zander D.I.B. Facility Management GmbH mit Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg, HRB 12899), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 13.09.2005 zugestimmt hat..
LUDWIG ERHARD HAUS Event Management GmbH, Berlin(Fasanenstraße 85, 10623 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der M+V Zander D.I.B. Facility Management GmbH mit Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg, HRB 12899), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 13.09.2005 zugestimmt hat..