LUK Karosseriebau GmbH, Sandhausen (Industriestr. 7, 69207 Sandhausen). Die Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers ist am 28.07.2008 erfolgt (Amtsgericht Mannheim HRA 701830). Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
LUK Karosseriebau GmbH, Sandhausen (Industriestr. 7, 69207 Sandhausen). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2008 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 11.07.2008 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Cerasa, Salvatore, Sandhausen, * ‒.‒.‒‒, verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "KFZ Karosseriebau Cerasa e.K. mit Sitz in Sandhausen weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.