HRB 60436: LUKA GmbH, Ludwigshafen am Rhein, Rheinhorststraße 21, 67071 Ludwigshafen. Änderung der Geschäftsanschrift: Hedwig-Laudien-Ring 7, 67071 Ludwigshafen.
LUKA GmbH, Ludwigshafen am Rhein, Rheinhorststraße 21, 67071 Ludwigshafen. Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführung) beschlossen.
Karl Krämer GmbH, Ludwigshafen am Rhein (Rheinhorststraße 21, 67071 Ludwigshafen). Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: LUKA GmbH.
Karl Krämer GmbH, Ludwigshafen am Rhein (Rheinhorststraße 21, 67071 Ludwigshafen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.07.2006. Gegenstand: Der Handel und Service für Industriegüter, insbesondere für Reinigungs- und Heizmaschinen für den gewerblichen und industriellen Einsatz; der Großhandel mit Ersatzteilen und Zubehör sowie Schläuchen, Armaturen, Heizungs- und Sanitärbedarf; die Herstellung und Vertrieb von Drehteilen und Reiniungschemikalien. Stammkapital: 45.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Krisch, Hannes, Winterborn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Karl Krämer KG, Ludwigshafen am Rhein (Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein, HRA 3146) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.07.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.