HRB 115201 B: LUKAS + BERGER BAUausführungs GmbH, Berlin, Segelfliegerdamm 72, 12487 Berlin. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten. Änderung zu Nr. 1: nunmehr; Liquidator: Berger, Thomas, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Änderung zu Nr. 2: nunmehr; Liquidator: Lukas, Rolf Lutz Kurt, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss aufgelöst.
LUKAS + BERGER BAUausführungs GmbH, Berlin(Segelfliegerdamm 72, 12487 Berlin). Firma: LUKAS + BERGER BAUausführungs GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin Gegenstand: Die Ausführung von Maurer-, Trockenbau und Fliesenlegerarbeiten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Berger, Thomas, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Lukas, Rolf Lutz Kurt, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 17.07.2008 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der LUKAS + BERGER BAUausführungs OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 341457 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 17.07.2008. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..