HRA 7840: LUMA GmbH & Co. KG, Harsewinkel, Mellagestraße 16, 33428 Harsewinkel. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Baukneckt Softfolio.sys GmbH am 03.08.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 7840: LUMA GmbH & Co. KG, Harsewinkel, Mellagestraße 16, 33428 Harsewinkel. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.07.2021 mit der Bauknecht Softfolio.sys GmbH mit Sitz in Schramberg (Amtsgericht Stuttgart, HRB 763250) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 7840: LUMA GmbH & Co. KG, Harsewinkel, Mellagestraße 16, 33428 Harsewinkel. Nach Änderung der Firma: Persönlich haftender Gesellschafter: LUMA Verwaltungs GmbH, Harsewinkel (Amtsgericht Gütersloh HRB 11627)
HRA 7840: LUMA UG & Co. KG, Harsewinkel, Mellagestraße 16, 33428 Harsewinkel. (der Erwerb, der Verkauf, die Einrichtung, das Pachten, das Verpachten, die Anmietung und Vermietung von Grundstücken, Baulichkeiten und Anlagen und damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten). Nach Änderung der Firma: Neue Firma: LUMA GmbH & Co. KG.
HRB 7268: LUMA GmbH, Harsewinkel, Mellagestraße 16, 33428 Harsewinkel. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.12.2019 im Wege des Formwechsels in die LUMA UG & Co.KG mit Sitz in Harsewinkel (Amtsgericht Gütersloh, HRA 7840) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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