LUPINA GmbH, Steinfeld-Mühlen (Rienshof 2, 49439 Steinfeld). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GBU Gesellschaft für Beteiligungen an mittelständischen Unternehmen mbH am 01.08.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
LUPINA GmbH, Steinfeld-Mühlen (Rienshof 2, 49439 Steinfeld). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.07.2013 mit der GBU Gesellschaft für Beteiligungen an mittelständischen Unternehmen mbH mit Sitz in Vechta-Calveslage (AG Oldenburg, HRB 527) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.