Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
16 |
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|
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Altunakar, Önder, Rorschach / Schweiz,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt.
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Steinhagen, Boris, Wertingen, * ‒.‒.‒‒ |
|
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a)
20.02.2023
Wanie |
HRB 13115: LUSINI Schweiz GmbH, Wertingen, Vegastraße 2, 86637 Wertingen. Bestellt: Geschäftsführer: Steinhagen, Boris, Wertingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 13115: EM Group Schweiz GmbH, Wertingen, Vegastraße 2, 86637 Wertingen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.09.2021 hat die Änderung des § 1 Ziff. 1.1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: LUSINI Schweiz GmbH.
HRB 13115: EM Group Schweiz GmbH, Wertingen, Vegastraße 2, 86637 Wertingen. Bestellt: Geschäftsführer: Eichhorner, Aleksandra, Widnau / Schweiz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Horn, Siegfried, Wertingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 13115: EM Group Schweiz GmbH, Wertingen, Vegastraße 2, 86637 Wertingen. Die VEGA Vertriebs GmbH mit dem Sitz in Enns / Österreich (Landgericht Steyr/Österreich FN 196750 p) ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 06.06.2016 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.08.2016 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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