LUTZ Straßenreinigung und Fuhrunternehmen GmbH, Filderstadt, (Rosenstr. 81, 70794 Filderstadt).Der neue (übernehmende) Rechtsträger und damit die Verschmelzung wurde am 17.09.2008 beim Amtsgericht Stuttgart (HRA 723228) eingetragen.Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
LUTZ Straßenreinigung und Fuhrunternehmen GmbH, Filderstadt (Rosenstr. 81, 70794 Filderstadt). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2008 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Lutz, Fritz, Filderstadt, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "LUTZ Umwelt-Agrar e.K." mit Niederlassung in Filderstadt weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.