HRB 205603: LUXERIA Nienburg GmbH, Rohrsen, Dorfstraße 3, 31627 Rohrsen. Die Gesellschafterversammlung vom 13.09.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz)und mit ihr die Sitzverlegung nach Nienburg beschlossen. Nienburg. Geschäftsanschrift: Verdener Landstraße 131, 31582 Nienburg.
HRB 205603:LUXERIA Nienburg GmbH, Rohrsen, Dorfstraße 3, 31627 Rohrsen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2015. Geschäftsanschrift: Dorfstraße 3, 31627 Rohrsen. Gegenstand: a) die Vermittlung von Versicherungen als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GeWO b) Finanzanlagenvermittlung als Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs. 1 S. 1 GeWO c) Vermittlung von Darlehen gem. § 34 c GeWO d) Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten als Immobilienmakler gem. § 34 c GeWO. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Schaffner, Sergej, Rohrsen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Schaffner, Sergej, Rohrsen, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Schaffner Finanzen e. K. in Rohrsen (Amtsgericht Walsrode HRA 202909) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 19.08.2015. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 31.08.2015 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.