HRB 6485 B: LVG Lebensmittel-Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Gewerbehof 1und 9, 13597 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 6485 B: LVG Lebensmittel-Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Gewerbehof 1und 9, 13597 Berlin. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Änderung zu Nr. 1: Ergänzung des Geburtsdatums; Liquidator: Meinke, Knuth, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 6485 B: LVG Lebensmittel-Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Gewerbehof 1und 9, 13597 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Günter Wedler GmbH Wild-Geflügel-Tiefkühlkost Import - Großhandel mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 26061 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.