LVG Leichtmetall Verwaltungsgesellschaft mbH, Köln (Ettore-Bugatti-Str. 6 - 14, 51176 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hydro Aluminium Deutschland GmbH am 28.07.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
LVG Leichtmetall Verwaltungsgesellschaft mbH, Köln (Ettore-Bugatti-Str. 6 - 14, 51176 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.06.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit der Hydro Aluminium Deutschland GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln, HRB 50113) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.