LVQ-WP Prüflabor GmbH, Magdeburg, Maria-Neide-Straße 2, 39120 Magdeburg. Die Verschmelzung wurde am 31.07.2013 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Duisburg HRB 15219).
LVQ-WP Prüflabor GmbH, Magdeburg, Maria-Neide-Straße 2, 39120 Magdeburg. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2013 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der LVQ - WP Werkstoffprüfung GmbH mit dem Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRB 15219) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
LVQ-WP Prüflabor GmbH, Magdeburg, Maria-Neide-Straße 2, 39120 Magdeburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Jekat, Andreas, Waghäusel, * ‒.‒.‒‒.
LVQ-WP Prüflabor GmbH, Magdeburg, Maria-Neide-Straße 2, 39120 Magdeburg. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Jekat, Andreas, Waghäusel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
LVQ-WP Prüflabor GmbH, Magdeburg, Maria-Neide-Straße 2, 39120 Magdeburg. Der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 15.12.2010 mit der LVQ-WP Werkstoffprüfung GmbH mit dem Sitz in Mühlheim a. d. Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRB 15219) ist durch Aufhebung zum 31.12.2012 beendet.Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderung begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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