LVU Leitungs- und Versorgungssysteme GmbH, Markkleeberg (Südring 12, 04416 Markkleeberg). Die Verschmelzung wurde am 27.12.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
LVU Leitungs- und Versorgungssysteme GmbH, Markkleeberg (Südring 12, 04416 Markkleeberg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2005 mit Nachtrag vom 14.10.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom jeweils selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgersebenfalls vom jeweils selben Tag mit der Bohlen & Doyen Holding GmbH mit dem Sitz in Wiesmoor (Amtsgericht Aurich HRB 1941) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.