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LWG Wasser und Abwasser GmbH & Co. Beteiligungs-KG, Cottbus (HRA 626)

Firmendaten

Anschrift
Berliner Str. 20 / 21
03046 Cottbus
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0355/350-0
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 626
Amtsgericht: Cottbus
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die LWG Wasser und Abwasser GmbH & Co. Beteiligungs-KG aus Cottbus ist im Handelsregister Cottbus unter der Nummer HRA 626 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die LWG Wasser und Abwasser GmbH & Co. Beteiligungs-KG ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Insbesondere der Betrieb von Betrieben und Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Dritte aufgrund von Betreiberverträgen oder Dienstleistungsverträgen. Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere die wasserrechtlichen und abwasserrechtlichen Bestimmungen, sind zu beachten. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die mit dem Unternehmensgegenstand in Verbindung stehen und diesen fördern, insbesondere Rechte und andere Gegenstände zu erwerben, zu nutzen, zu übertragen und zu veräußern sowie Grundeigentum und Rechte an Grundstücken zu erwerben, zu veräußern und daran Grundpfandrechte zu bestellen, Grundstücke, Räume oder andere Gegenstände oder Rechte zu pachten, zu verpachten, zu mieten, zu vermieten bzw. Leasingverträge abzuschließen. Sie ist auch berechtigt, Handelsvertretungen zu übernehmen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten, ferner Interessengemeinschaften eingehen und Zweigniederlassungen errichten, soweit den Gesellschaftern eine angemessene Einflussnahme ermöglicht wird, der Unternehmensgegenstand durch den öffentlichen Zweck gerechtfertigt ist sowie die Betätigung des Unternehmens nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und dem Bedarf der Gesellschafter steht. Für den Fall der Gründung oder Übernahme einer Tochtergesellschaft sowie einer mittelbaren Beteiligung ist die Zustimmung der Vertretungskörperschaft der Gesellschafter einzuholen. Im Gesellschaftsvertrag der Tochtergesellschaft bzw. der mittelbaren Beteiligung ist die entsprechende Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 BbgKVerf festzuschreiben, soweit nicht ein Fall des § 96 Abs. 3 BbgKVerf gegeben ist. Die Gründung von bzw. Beteiligungen an Tochtergesellschaften ist nur zulässig, wenn diese innerhalb des Gesellschaftsgegenstandes und -zwecks der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG betätigen.' Die LWG Wasser und Abwasser GmbH & Co. Beteiligungs-KG weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 02.09.2021)

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Registermeldungen 1

Calendar 31.08.2021
Veränderung

HRA 626 CB: LWG Wasser und Abwasser GmbH & Co. Beteiligungs-KG, Cottbus, Berliner Straße 20/21, 03046 Cottbus. (sind die Planung, der Bau und der Betrieb von Einrichtungen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, die Führung der Geschäfte von Betrieben und Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, die fachliche Beratung von Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie alle Werk- und Dienstleistungen für solche Unternehmen. Gegenstand der Gesellschaft ist insbesondere der Betrieb von Betrieben und Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Dritte aufgrund von Betreiberverträgen oder Dienstleistungsverträgen. Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere die wasserrechtlichen und abwasserrechtlichen Bestimmungen, sind zu beachten. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die mit dem Unternehmensgegenstand in Verbindung stehen und diesen fördern, insbesondere Rechte und andere Gegenstände zu erwerben, zu nutzen, zu übertragen und zu veräußern sowie Grundeigentum und Rechte an Grundstücken zu erwerben, zu veräußern und daran Grundpfandrechte zu bestellen, Grundstücke, Räume oder andere Gegenstände oder Rechte zu pachten, zu verpachten, zu mieten, zu vermieten bzw. Leasingverträge abzuschließen. Sie ist auch berechtigt, Handelsvertretungen zu übernehmen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten, ferner Interessengemeinschaften eingehen und Zweigniederlassungen errichten, soweit den Gesellschaftern eine angemessene Einflussnahme ermöglicht wird, der Unternehmensgegenstand durch den öffentlichen Zweck gerechtfertigt ist sowie die Betätigung des Unternehmens nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und dem Bedarf der Gesellschafter steht. Für den Fall der Gründung oder Übernahme einer Tochtergesellschaft sowie einer mittelbaren Beteiligung ist die Zustimmung der Vertretungskörperschaft der Gesellschafter einzuholen. Im Gesellschaftsvertrag der Tochtergesellschaft bzw. der mittelbaren Beteiligung ist die entsprechende Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 BbgKVerf festzuschreiben, soweit nicht ein Fall des § 96 Abs. 3 BbgKVerf gegeben ist. Die Gründung von bzw. Beteiligungen an Tochtergesellschaften ist nur zulässig, wenn diese innerhalb des Gesellschaftsgegenstandes und -zwecks der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG betätigen.)