Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
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b)
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages
vom 21.06.2023 sowie Beschluss ihrer
Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss
der Gesellschafterversammlung des übernehmenden
Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der Tres
Immobilien GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht
Leipzig, HRB 22917) verschmolzen. |
a)
30.06.2023
Boß |
HRB 12097: LWGV - Wohnungs- und Grundbesitzverwaltungsgesellschaft Leipzig m.b.H., Leipzig, Gießerstraße 46, 04229 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Borowitza, Olaf, Leipzig, * ‒.‒.‒‒.
HRB 12097: LWGV - Wohnungs- und Grundbesitzverwaltungsgesellschaft Leipzig m.b.H., Leipzig, Lützowstraße 11 A, 04155 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: Gießerstraße 46, 04229 Leipzig. Bestellt: Geschäftsführer: Kokot, Sören, Hugoldsdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
LWGV - Wohnungs- und Grundbesitzverwaltungsgesellschaft Leipzig m.b.H., Leipzig, Lützowstraße 11 A, 04155 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Borowitza-Duda, Christine, Leipzig, * ‒.‒.‒‒.
LWGV - Wohnungs- und Grundbesitzverwaltungsgesellschaft Leipzig m.b.H., Leipzig, Lützowstraße 11 A, 04155 Leipzig. Die GWP - Gesellschaft für Wohnungsprivatisierung m.b.H. mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 11713) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 13.06.2013 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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