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LWK-PlasmaCeramic GmbH Comp. Kommanditgesellschaft, Wiehl (HRA 17063) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Am Verkehrskreuz 6 - 8
51674 Wiehl
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRA 17063
Amtsgericht: Köln
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die LWK-PlasmaCeramic GmbH Comp. Kommanditgesellschaft aus Wiehl war im Handelsregister Köln unter der Nummer HRA 17063 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die LWK-PlasmaCeramic GmbH Comp. Kommanditgesellschaft ihren Standort nicht geändert. Die LWK-PlasmaCeramic GmbH Comp. Kommanditgesellschaft wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 17.10.2006
Löschung

LWK-PlasmaCeramic GmbH Comp. Kommanditgesellschaft, Wiehl (Am Verkehrskreuz 6 - 8, 51674 Wiehl). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Köln HRB 58658) am 28.09.2006 wirksam geworden.

Calendar 28.09.2006
Veränderung

LWK-PlasmaCeramic GmbH Comp. Kommanditgesellschaft, Wiehl (Am Verkehrskreuz 6 - 8, 51674 Wiehl). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2006 im Wege des Formwechsels in die LWK-PlasmaCeramic GmbH mit Sitz in Wiehl (Amtsgericht Köln 42 AR 1704/06) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

17.10.2006
Registervorgang

Löschung 10.10.2006