HRB 58658: LWK-PlasmaCeramic GmbH, Wiehl, Am Verkehrskreuz 6-8, 51674 Wiehl. Die Gesellschafterversammlung vom 02.09.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Jahresabschluß, Gewinn- und Verlustverteilung) beschlossen.
HRB 58658: LWK-PlasmaCeramic GmbH, Wiehl, Am Verkehrskreuz 6-8, 51674 Wiehl. Einzelprokura: Vilics, Beatrice Gabriele, Bonn, * ‒.‒.‒‒.
LWK-PlasmaCeramic GmbH, Wiehl, Am Verkehrskreuz 6-8, 51674 Wiehl. Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Jahresabschluss, Gewinn- und Verlustrechnung), § 10 (Gesellschafterversammlung, Beschlussfassung) beschlossen.
LWK-PlasmaCeramic GmbH, Wiehl (Am Verkehrskreuz 6-8, 51674 Wiehl). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2006. Gegenstand: die Herstellung und Vertrieb von PlasmaCeramic (technische Keramik), Dienstleistungen auf dem Gebiet der Oberflächentechnik sowie die Fertigstellung oberflächentechnisch behandelter Maschinenteile und Beteiligung an anderen Unternehmen. Die Gesellschaftist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie ist insbesondere berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben oder zu verpachten. VErwaltung eigenen Vermögens, insbesondere VErmietung und Verpachtung. Stammkapital: 250.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Vilics, Tiberius Josef, Gummersbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der LWK-PlasmaCeramic GmbH Comp. Kommanditgesellschaft, Wiehl (AG Köln, HRA 17063) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.