LWT Luftwandtechnologie GmbH, Mönchengladbach, Konstantinstraße 351, 41238 Mönchengladbach. Durch Beschluss des Amtsgericht Mönchengladbach (20 IN 60/13) vom 30.08.2013 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist kraft Gesetzes aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
LWT Luftwandtechnologie GmbH, Mönchengladbach, Konstantinstraße 351, 41238 Mönchengladbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (20 IN 60/13) vom 10.07.2013 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
LWT Luftwandtechnologie GmbH, Mönchengladbach, Erftstraße 20, 41238 Mönchengladbach. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der STROMPEN - Klimatechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 12594) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.