LYNX Express GmbH, Neuss, (Görlitzer Str. 1, 41460 Neuss).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden UPS Logistics Group International GmbH am 22. Januar 2009 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
LYNX Express GmbH, Neuss, (Görlitzer Str. 1, 41460 Neuss).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19. Dezember 2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19. Dezember 2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19. Dezember 2008 mit der UPS Logistics Group International GmbH mit Sitz in Oberding, Landkreis Erding (Amtsgericht München, HRB 140449) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Lynx Express GmbH, Kelsterbach (Görtlitzer Straße 1, 41460 Neuss). Neuer Sitz: Neuss. Der Sitz ist nach Neuss (jetzt Amtsgericht Neuss HRB 14261) verlegt.
LYNX Express GmbH, Neuss (Görlitzer Str. 1, 41460 Neuss). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27. November 2003, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 11. Juni 2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Kelsterbach (bisher Amtsgericht Darmstadt HRB 84240) nach Neuss beschlossen. Gegenstand: Das Anbieten von Zustelldiensten für Pakete, Briefe und Fracht. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Flick, Wolfgang, Brüssel/Belgien, * ‒.‒.‒‒; Mensing, Michael Hans, Overijse/Belgien, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.