HRB 6940:La Donna Moden GmbH, Regensburg, Weiße-Hahnen-Gasse 4 - 6, 93047 Regensburg.Die Gesellschafterversammlung vom 10.06.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 74.400,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR.
La Donna Moden GmbH, Regensburg, Weiße-Hahnen-Gasse 4 - 6, 93047 Regensburg. Bestellt: Geschäftsführer: Paschedag, Katrin, Mitterteich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Notgeschäftsführer: Paschedag, Katrin, Mitterteich, * ‒.‒.‒‒.
La Donna Moden GmbH, Regensburg, Weiße-Hahnen-Gasse 4, 93047 Regensburg. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Weiße-Hahnen-Gasse 4 - 6, 93047 Regensburg. Bestellt: Notgeschäftsführer: Paschedag, Katrin, Mitterteich, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Jungmayer, Stefanie, geb. Zeitler, Studentin, Mitterteich.
La Donna Moden GmbH, Regensburg, Weiße-Hahnen-Gasse 4, 93047 Regensburg.Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2010 mit Nachtrag vom 19.08.2010 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR und die Änderung der §§ 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und 7 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Weiße-Hahnen-Gasse 4, 93047 Regensburg. Neues Stammkapital: 25.600,00 EUR. Die La Donna Scarpe GmbH mit dem Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRB 10469) als übertragender Rechtsträger ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2010 mit Nachtrag vom 19.08.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen auf die Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.